Rechtsberatung rund um die Immobilie

„Der Zweck des Vereins ist die mögliche Sicherstellung gegen Nachtheile, welche sie sowohl durch Leichtsinn oder bösen Willen der Miether, wie durch Unzweckmäßigkeit, Weitläufigkeit und zu großen Kosten-Aufwand der gerichtlichen und außergerichtlichen Proceduren gegen ihre Miethlinge und deren Aftermiether bisher erlitten haben, z.B. durch heimliches Ausziehen, falsche Quittungen, unrechtliche Collusion mit dem vorigen Hauswirth, Cessionen der Mobilien und sonstigen Illatorum, Ansprüche dritter Personen daran, Pfändungen, Aussetzungen, Kündigungen und dergleichen.“

Aus der Gründungsurkunde des
„Verein der Grundeigenthümer der Stadt Hamburg“ 16. August 1832

Leider hat sich seit über fast 180 Jahren - außer an der Rechtschreibung des Textes - nichts wesentlich an der Situation der Vermieter geändert.

Aus diesem Grunde haben sich am 10.06.1993 in Eisleben die ersten 12 Grundeigentümer zu unserem Verein zusammengeschlossen.

Mittlerweile sind über 300 neue Mitglieder dazugekommen.